Gilt NIS2 für unser Unternehmen?
Einstufung als wesentliche oder wichtige Einrichtung – mit Sektor, Größe, Konzernstruktur und dem Artikel je Stufe.
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Ordnen Sie Ihr Unternehmen unter NIS2 oder Ihr Produkt unter dem CRA ein. Jede Prüfung zeigt, worauf ihr Ergebnis beruht.
Beginnen Sie mit der Betroffenheit. Meldepflicht, Lieferanten und Maßnahmen können Sie anschließend gezielt vertiefen.
Einstufung als wesentliche oder wichtige Einrichtung – mit Sektor, Größe, Konzernstruktur und dem Artikel je Stufe.
Zweistufiger Test nach Art. 23 Abs. 3 und die Schwellen der DVO 2024/2690; Fristen 24 h / 72 h / 1 Monat ab Kenntnisnahme.
Prüftiefe, Nachweise und Vertragsklauseln aus Ihren eigenen Antworten – nicht aus dem Fragebogen des Lieferanten.
Art. 21 Abs. 2 lit. a–j neben ISO/IEC 27001:2022, NIST CSF 2.0 und SP 800-53 – mit den Nachweisen, die Prüfer erwarten.
Ihr Stand zu den zehn Mindestmaßnahmen nach § 30 Abs. 2 BSIG – eine nachvollziehbare Reihenfolge mit nächstem Schritt, erwarteten Nachweisen und ISO-27001-Bezug.
Klären Sie zuerst Ihre Rolle und den Anwendungsbereich. Für Hersteller folgen Produkteinstufung und Erklärungsentwurf.
Anwendungsbereich, Ausschlüsse, Rolle (Hersteller, Einführer, Händler, Open-Source-Verwalter), Pflichten mit Geltungsdatum.
Kategorie nach Anhang III/IV aus den Funktionen des Produkts; optional die Komponentenliste gegen bekannte Schwachstellen.
Entwurf nach Anhang V – als ausstellbar markiert nur, wenn der Bewertungsweg es erlaubt und keine blockierende Schwachstelle bekannt ist.
Legen Sie den Vermerk ab – er hält Ihr Ergebnis mit Begründung und Fundstelle fest.
Wie es danach weitergehen kann: Zusammenarbeit · Fristen-Erinnerung per E-Mail, höchstens monatlich